Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.1998 - 6 U 148/97   

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https://dejure.org/1998,4656
OLG Hamm, 30.11.1998 - 6 U 148/97 (https://dejure.org/1998,4656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.1998 - 6 U 148/97 (https://dejure.org/1998,4656)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 1998 - 6 U 148/97 (https://dejure.org/1998,4656)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen eines vorsätzlich herebigeführten Verkehrsunfalls; Mitverursachung eines Unfalls durch Manipulation; Indizien für eine Unfallmanipulation aufgrund einer Häufung und Ähnlichkeit anderer Verkehrsunfälle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 252 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LG Bochum, 07.11.2016 - 5 O 291/15

    Unfallmanipulation, Kriterien, Electronic Data Recorder

    Auch der zeitnahe Verkauf des geschädigten Fahrzeugs ist typisch (OLG Hamm, Urt. v. 30.11.1998 - Az. 6 U 148/97).
  • KG, 06.02.2006 - 12 U 4/04

    Haftung beim Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen

    Gleichfalls immer wieder festzustellen ist in derartigen Fällen, dass die Fahrzeuge, wie vorliegend, zeitnah nach dem Unfall unrepariert verkauft werden und der Schaden auf Basis eines eingeholten Gutachtens abgerechnet werden soll (vgl. Senat, Urteil vom 13.06.2005 - 12 U 65/04 - KGR 2005, 738 = VRS 109, 165; KG, Urteil vom 8.9.2005 - 22 U 233/04 - Urteil vom 22.8.2002 - 22 U 383/01 - Urteil vom 23.6.2003 - 22 U 222/02 - OLG Hamm, Urteil vom 30.11.1998 - 6 U 148/97 - DAR 1999, 404), bei welchem der Kläger mehr als den von ihm gezahlten Kaufpreis zu erhalten hofft, obwohl er das Fahrzeug nach seinen Angaben ohne Kenntnis der Vorschäden erworben haben will.
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2009 - 4 U 205/08

    Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls und unfallursächlicher

    Die von der Berufung zitierte Entscheidung OLG Hamm RuS 1999, 321 betrifft die Beweislast beim Manipulationsvorwurf, die anderen Rechtsgrundsätzen folgt: Dort trägt bei nachgewiesenem äußeren Tatbestand der Rechtsgutverletzung der in Anspruch genommene Halter (Versicherer) die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der den Schadensersatz begehrende Gläubiger mit der Schadensverursachung einverstanden war (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 Rdnr. 48; BGHZ 71, 339, 340 ff.; aus der Kasuistik: Senat OLGR 2009, 394; 2007, 310; OLGR Koblenz 2006, 386; OLGR Celle 2004, 175; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 501; OLGR Zweibrücken 2005, 98).
  • KG, 01.10.2007 - 12 U 72/06

    Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für

    Als Indizien für einen manipulierten Unfall sind dabei insbesondere folgende Umstände zu werten: Eine Unfallsituation, bei der der Geschädigte dem Grunde nach die volle Haftung der Gegenseite erwarten kann, die Abwesenheit unbeteiligter Zeugen, eine begrenzte Bereitschaft zur Sachaufklärung, widersprüchliche Darstellungen zum Unfallgeschehen; ein fehlender Grund für den behaupteten Fahrfehler, ein wertloses Schädigerfahrzeug, die Beteiligung von Personen, die erfahrungsgemäß aus finanziellen Gründen leicht zur vorsätzlichen Herbeiführung von Unfällen gewonnen werden können, schneller Weiterverkauf des Schädigerfahrzeugs nach dem Unfall (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30. November 1998 - 6 U 148/797 - DAR 1999, 404).
  • KG, 14.05.2007 - 12 U 212/06

    Freie Beweiswürdigung: Typische Indizien für die Annahme eines manipulierten

    Das Fahrzeug wurde in unrepariertem Zustand verkauft (vgl. bspw. Senat, Urteil vom 13.06.2005 - 12 U 65/04 - KGR 2005, 738 = VRS 109, 165; KG, Urteil vom 8.9.2005 - 22 U 233/04 - Urteil vom 22.8.2002 - 22 U 383/01 - Urteil vom 23.6.2003 - 22 U 222/02 - OLG Hamm, Urteil vom 30.11.1998 - 6 U 148/97 - DAR 1999, 404); die Abrechnung erfolgt auf Gutachtenbasis.
  • KG, 31.08.2009 - 12 U 203/08

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Beweisanzeichen für einen manipulierten

    7 Als Indizien für einen manipulierten Unfall sind dabei insbesondere folgende Umstände zu werten: Eine Unfallsituation, bei der der Geschädigte dem Grunde nach die volle Haftung der Gegenseite erwarten kann, die Abwesenheit unbeteiligter Zeugen, eine begrenzte Bereitschaft zur Sachaufklärung durch den Schädiger, ein fehlender Grund für den behaupteten Fahrfehler, ein wertloses oder nicht tätereigenes Schädigerfahrzeug, die Beteiligung von Personen, die erfahrungsgemäß aus finanziellen Gründen leicht zur vorsätzlichen Herbeiführung von Unfällen gewonnen werden können, ein bereits vorgeschädigtes Fahrzeug (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30. November 1998 - 6 U 148/797 - DAR 1999, 404).
  • KG, 15.06.2009 - 12 U 181/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen

    Eine Unfallsituation, bei der der Geschädigte dem Grunde nach die volle Haftung der Gegenseite erwarten kann; die Abwesenheit unbeteiligter Zeugen; eine begrenzte Bereitschaft der Beteiligten zur Sachaufklärung; ein fehlender Grund für den behaupteten Fahrfehler; ein wertloses oder nicht tätereigenes Schädigerfahrzeug; die Beteiligung von Personen, die erfahrungsgemäß aus finanziellen Gründen leicht zur vorsätzlichen Herbeiführung von Unfällen gewonnen werden können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30. November 1998 - 6 U 148/797 - DAR 1999, 404).
  • KG, 26.03.2009 - 12 U 126/08

    Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für einen

    Als Indizien für einen manipulierten Unfall sind dabei insbesondere folgende Umstände zu werten: Eine Unfallsituation, bei der der Geschädigte dem Grunde nach die volle Haftung der Gegenseite erwarten kann, die Abwesenheit unbeteiligter Zeugen, eine begrenzte Bereitschaft zur Sachaufklärung, ein fehlender Grund für den behaupteten Fahrfehler, ein wertloses oder nicht tätereigenes Schädigerfahrzeug, die Beteiligung von Personen, die erfahrungsgemäß aus finanziellen Gründen leicht zur vorsätzlichen Herbeiführung von Unfällen gewonnen werden können, (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30. November 1998 - 6 U 148/797 - DAR 1999, 404).
  • LG Detmold, 18.10.2019 - 4 O 243/18

    Verkehrsunfall - Baustellenfahrzeug - Manipulation - Parklücke - Indizien

    Auch der Verkauf des geschädigten Fahrzeugs des Klägers, was von ihm trotz Nachfrage im Termin nicht näher ausgeführt wird, ist ein nicht unerhebliches Indiz (OLG Hamm, Urt. v. 30.11.1998, 6 U 148/97).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.02.1999 - 9 W 20/99   

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https://dejure.org/1999,8295
OLG Celle, 18.02.1999 - 9 W 20/99 (https://dejure.org/1999,8295)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.1999 - 9 W 20/99 (https://dejure.org/1999,8295)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 9 W 20/99 (https://dejure.org/1999,8295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Inhalt der Pflicht des Notars eine Änderung der Geschäftsanteile an einer GmbH dem Registergericht zu melden; Zweck der Pflicht des Notars der Meldung über Geschäftsanteile an einer GmbH

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 40, 15
    Anzeigepflicht des Notars bei Abtretung von GmbHAnteilen

  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Pflicht des Notars eine Änderung der Geschäftsanteile an einer GmbH dem Registergericht zu melden; Zweck der Pflicht des Notars der Meldung über Geschäftsanteile an einer GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 40
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 26.01.2005 - 2 W 289/04

    Anforderungen an die Anzeige der Abtretung eines GmbH-Anteils an das

    Weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn und Zweck des § 40 GmbHG ergibt sich, dass die Anzeige des Notars Angaben zu den Personalien des Abtretenden und des Abtretungsempfängers zu enthalten hätte (im Ergebnis ebenso OLG Celle NJW-RR 2000, 40; Scholz/Schneider, GmbHG, 9. Auflage, § 40 Rn. 24; a.A. z.B. Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Auflage, Rn. 1103 und Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Auflage, § 40 Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 3 UF 188/97   

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https://dejure.org/1998,7815
OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 3 UF 188/97 (https://dejure.org/1998,7815)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.1998 - 3 UF 188/97 (https://dejure.org/1998,7815)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 1998 - 3 UF 188/97 (https://dejure.org/1998,7815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572 § 1581
    Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten wegen Krankheit bei Hausmannstätigkeit des Unterhaltspflichtigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1079
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 03.02.1988 - 6 UF 496/87

    Aufrechnungsverbot; Unterhaltsrückstände; Zinsansprüche; Verzugszinsen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 3 UF 188/97
    Unterhaltsrückstände sind bei Verzug des Schuldners grundsätzlich wie jede andere Schuld zu verzinsen (so OLG Hamm in FamRZ 1988, 952 m.w.N).
  • BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82

    Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 3 UF 188/97
    Diese Rechtsprechung ist daraus entwickelt worden, dass eine mit dem vereinbarten Rollenwechsel verbundene Verminderung der Leistungsfähigkeit des geschiedenen Ehegatten nicht in unzumutbarer Weise zu Lasten der Kinder aus erster Ehe gehen darf (BVerfGE in FamRZ 1985, 143, 145 und BGH in FamRZ 1978, 472).
  • BGH, 13.03.1996 - XII ZR 2/95

    "Hausmann" muß Unterhalt zahlen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 3 UF 188/97
    Auf den Beklagten ist die sogenannte Hausmannrechtssprechung anzuwenden (vgl. zuletzt BGH in FamRZ 1987, 252 und BGH in FamRZ 1996, 796 bis 798), die besagt, dass es der unterhaltsrechtliche Gleichrang der neugegründeten Familie gebiete, die Beeinträchtigungen des Unterhaltsanspruchs der Unterhaltsberechtigten aus früherer Ehe so gering wie möglich zu halten.
  • BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92

    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 3 UF 188/97
    Nach der Rechtsprechung des BGH (in FamRZ 1994, 87, 88) muss der Unterhalt des nichtehelichen Kindes bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt werden.
  • BGH, 10.12.1986 - IVb ZR 63/85

    Erwerbsobliegenheit eines wiederverheirateten Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 3 UF 188/97
    Auf den Beklagten ist die sogenannte Hausmannrechtssprechung anzuwenden (vgl. zuletzt BGH in FamRZ 1987, 252 und BGH in FamRZ 1996, 796 bis 798), die besagt, dass es der unterhaltsrechtliche Gleichrang der neugegründeten Familie gebiete, die Beeinträchtigungen des Unterhaltsanspruchs der Unterhaltsberechtigten aus früherer Ehe so gering wie möglich zu halten.
  • OLG Oldenburg, 02.11.2004 - 12 UF 66/04

    Bestehen einer Unterhaltsbedürftigkeit auf Grund krankheitsbedingter

    Ob sie auch bei einem mit der Kinderbetreuung konkurrierenden Anspruch aus § 1572 BGB durchgreift (so OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1079), kann jedoch offen bleiben.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.11.1998 - 2 UF 261/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12772
OLG Karlsruhe, 12.11.1998 - 2 UF 261/97 (https://dejure.org/1998,12772)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.1998 - 2 UF 261/97 (https://dejure.org/1998,12772)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 1998 - 2 UF 261/97 (https://dejure.org/1998,12772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung durch Realteilung im Rahmen des Versorgungsausgleichs; Mathematische Formel zur Ermittlung der Höhe der Realteilung ; Prinzip der "hälftigen Partizipation" im Versorgungsausgleich ; In die Berechnung der Ausgleichsrente einzustellender ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1586
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Dabei wird Bezug auf die frühere Rechtsprechung zur Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG genommen (siehe dazu OLG Braunschweig OLGR 1999, 238, 243; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 626, 628; OLG Celle FamRZ 1985, 939, 942; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1586, 1587), nach der pauschale Kostenabzüge von 2 bis 3 % des Deckungskapitals gebilligt wurden.
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 310/11

    Versorgungsausgleich im Wege der internen Teilung: Pauschalierung der dem

    Weil eine konkrete Berechnung der tatsächlich anfallenden Kosten im Regelfall einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursacht, ist in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Pauschalierung der Teilungskosten möglich ist (BT-Drucks. 16/10144 S. 57; 16/11903 S. 53) und auf die frühere Rechtsprechung zur Realteilung nach § 1 Abs. 2 VAHRG Bezug genommen (siehe dazu OLG Braunschweig OLGR 1999, 238, 243; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 626, 628; OLG Celle FamRZ 1985, 939, 942; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1586, 1587), nach der pauschale Kostenabzüge von 2 bis 3 % des Deckungskapitals gebilligt wurden.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.11.1998 - 2 WF 118/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10488
OLG Karlsruhe, 05.11.1998 - 2 WF 118/98 (https://dejure.org/1998,10488)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.11.1998 - 2 WF 118/98 (https://dejure.org/1998,10488)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. November 1998 - 2 WF 118/98 (https://dejure.org/1998,10488)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 106
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